Regelung zum Ethikunterricht

Wir bitten um Beachtung!

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Regelungen zum Ethikunterricht hinweisen:

  • Ethikunterricht wird grundsätzlich in allen Klassenstufen angeboten. In den Klassenstufen 5 - 7 sowie 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler reguläre Noten. Für die Klassenstufe 8 liegt ein Antrag an die Schulkonferenz vor, dass Ethik im laufenden Schuljahr als benotete AG auf dem Zeugnis erscheinen wird.
  • Wer nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnimmt, muss am Ethikunterricht teilnehmen! Es besteht auch hier Schulpflicht!
  • Ein Wechsel vom konfessionellen Religionsunterricht in den Ethikunterricht ist aus organisatorischen (stundeplantechnischen) und pädagogischen Gründen jeweils nur zum Ende eines Halbjahres und nicht zwischendurch möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassenstufe 7 wurden am Ende des vergangenen Schuljahres auf diese Regelung hingewiesen. Anträge auf Wechsel in einen Ethikkurs, die nach Schuljahresende eingegangen sind, können erst zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 berücksichtigt werden!
  • Der bestehende Ethikkurs in Klassenstufe 7 ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Wir können jetzt schon mit Sicherheit sagen, dass wir in dem Zeitfenster, in dem in Klassenstufe 7 der Religions- und Ethikunterricht stattfindet, keinen weiteren Ethikkurs werden einrichten können. Ein eventuell neu einzurichtender Ethikkurs müsste im Nachmittagsbereich (7./8. Stunde) liegen. Der Schulträger wird hierfür jedoch keine zusätzlichen Busverbindungen einrichten.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!

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