Sie ziehen für Ihr Kind einen Schulwechsel an die Gemeinschaftsschule Freisen in Erwägung?
Dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
- Ein Schulwechsel darf gemäß §5 der Allgemeinen Schulordnung in der Regel nur zum Schuljahreswechsel oder zum Schulhalbjahr erfolgen. Ausnahmen: Umzug/Zuzug in die Gemeinde Freisen oder in eine benachbarte Wohngruppe bzw. Ausschluss aus einer anderen Schule.
- Bitte stellen Sie vorab immer per Mail einen formlosen Antrag auf Wechsel an unsere Schule (gems-freisen@schule.saarland).
Wir benötigen in dieser Mail von Ihnen folgende Angaben:
Angaben zum Kind:
- Name
- Geburtsdatum
- Zuletzt besuchte Schule und Klasse
- Welche erste Fremdsprache wurde belegt (Englisch oder Französisch)?
- Soll der Religionsunterricht (evangelisch/katholisch) belegt werden oder Allgemeine Ethik?
- Welcher Profilbereich (betrifft nur Anfragen für die Klassenstufen 7 - 10) wird gewünscht als erste und als zweite Wahl? (Zuteilung erfolgt entsprechend freier Kapazitäten)
Angaben zu den Erziehungsberechtigten:
- Name Vater
- Name Mutter
- Adresse
- Telefonnummer
Begründung des Antrags mit jeweils kurzer Erläuterung:
zum Beispiel
- Umzug
- Wechsel von Gemeinschaftsschule XY wegen...
- Wechsel von Gymnasium XY (zwingend, empfohlen oder auf eigenen Wunsch?)
- Krankheit, psychologische Gutachten, …
- andere persönliche Gründe
- usw.
Senden Sie uns nach Möglichkeit bitte immer auch eine Kopie des letzten Zeugnisses mit.
Die Schulleitung behält sich vor, Wartelisten zu führen und Schulplätze nach den vorhandenen Kapazitäten zu vergeben. Die Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme an unserer Schule fällt in der Regel frühestens zwei Wochen vor Ende eines Schulhalbjahres. Von telefonischen Anfragen zwischen der Aufnahme auf die Warteliste und diesem Zeitraum bitten wir höflich abzusehen.