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Archivmeldung

Regelung zum Ethikunterricht

Diese Meldung stammt vom 17. August 2017 und gibt den damaligen Stand wieder. Termine, Fristen und Ansprechpartner können sich inzwischen geändert haben.

Wir bitten um Beachtung!

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Regelungen zum Ethikunterricht hinweisen:

  • Ethikunterricht wird grundsätzlich in allen Klassenstufen angeboten. In den Klassenstufen 5 - 7 sowie 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler reguläre Noten. Für die Klassenstufe 8 liegt ein Antrag an die Schulkonferenz vor, dass Ethik im laufenden Schuljahr als benotete AG auf dem Zeugnis erscheinen wird.
  • Wer nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnimmt, muss am Ethikunterricht teilnehmen! Es besteht auch hier Schulpflicht!
  • Ein Wechsel vom konfessionellen Religionsunterricht in den Ethikunterricht ist aus organisatorischen (stundeplantechnischen) und pädagogischen Gründen jeweils nur zum Ende eines Halbjahres und nicht zwischendurch möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassenstufe 7 wurden am Ende des vergangenen Schuljahres auf diese Regelung hingewiesen. Anträge auf Wechsel in einen Ethikkurs, die nach Schuljahresende eingegangen sind, können erst zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 berücksichtigt werden!
  • Der bestehende Ethikkurs in Klassenstufe 7 ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Wir können jetzt schon mit Sicherheit sagen, dass wir in dem Zeitfenster, in dem in Klassenstufe 7 der Religions- und Ethikunterricht stattfindet, keinen weiteren Ethikkurs werden einrichten können. Ein eventuell neu einzurichtender Ethikkurs müsste im Nachmittagsbereich (7./8. Stunde) liegen. Der Schulträger wird hierfür jedoch keine zusätzlichen Busverbindungen einrichten.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!

Meldung übernommen von der bisherigen Website (Stand: 22. Oktober 2026).